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Macht die Planung einer Weihnachtsfeier aufgrund der aktuellen Corona-Lage noch Sinn?

Im Zuge der ständigen Änderungen von Auflagen bzw. Verordnungen hinsichtlich der Eindämmung der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Infektionsschutzgesetzes wird die Planung einer Weihnachtsfeier zur Mammutaufgabe. Im Freistaat Bayern gilt nun für Gäste von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen die 2G-Regelung. Darüber hinaus besteht eine Maskenpflicht. Diese Vorschriften gelten also auch für Weihnachtsfeiern.

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Veranstaltungen unter strengen Hygieneregeln sind offenbar für viele Firmen nicht organisierbar. Viele Weihnachtsfeiern werden daher abgesagt, um das Risiko von Corona-Infektionen weiter zu senken. Nichtsdestotrotz wollen einige Unternehmen die diesjährige Weihnachtsfeier stattfinden lassen, mit einem entsprechenden Hygienekonzept und unter Einhaltung einer 2G- oder 3G-Regelung.

Wie gestalten Unternehmen die diesjährige Weihnachtsfeier?

In unserem Netzwerk (Stand heute) finden noch viele Weihnachtsfeiern im großen Kreis unter 3G plus oder 2G plus statt. Veranstaltungsorte wurden gebucht bzw. reserviert und die Einladungen sind bereits versendet. Die Belegschaft freut sich. Für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, so heißt es, bietet die Weihnachtsfeier die Möglichkeit, das Gemeinschaftsgefühl zu steigern. Ebenso lässt sich das Betriebsklima mit einer Unternehmensfeier am besten fördern und dies scheint angesichts der vergangenen Monate wichtiger als je zuvor, denn viele Kollegen kennen sich unter anderem lediglich virtuell, weil bisher kein Raum für ein persönliches Kennenlernen abseits von Online-Meetings geschaffen werden konnte. Diesen Raum soll eine diesjährige Weihnachtsfeier bieten.

Einige Unternehmen planen abteilungsweise eine kleine Weihnachtsfeier unter 2G plus und mieten ein Restaurant. Andere lassen von einem Catering-Dienst Essen ins Unternehmen liefern und die Kantine wird weihnachtlich geschmückt und die Feier findet unter 3G plus statt. Eins ist schon mal klar, wer am Ende auf Nummer sichergehen möchte verlangt von seinen Mitarbeitern einen Test-Nachweis mit Zertifikat und einen Nachweis bezüglich dessen, ob die Beschäftigten geimpft oder genesen sind.

  • 2G plus bedeutet vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.
  • Bei 3G plus haben nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Ungeimpfte mit einem negativen PCR-Test Zutritt.

Aber darf der Impfstatus überhaupt abgefragt werden? 

Hier haben wir die Unternehmen in unserem Netzwerk befragt, die gerade eine 2G plus Weihnachtsfeier planen bzw. planen müssen, da das Bundesland nun eine 2G-Regelung beschlossen hat. Sie haben sich beraten lassen und erhielten die Auskunft, dass zweckgebunden (Weihnachtsfeier) der Impfstatus abgefragt werden darf und demnach der Infektionsschutz über dem Datenschutz steht. Dies spiegelt den neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wider, dass Beschäftigte künftig ihren Impfstatus offenlegen müssen. Ab kommenden Montag soll eine Offenlegung des Impfstatus am Arbeitsplatz verpflichtend werden. Ob für Gäste von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen  nun 2G oder 3G gilt wird von Bundesland zu Bundesland beschlossen und sollte daher von den Unternehmen täglich nachverfolgt werden.

Wie verhält sich daher ein Arbeitgeber, wenn das jeweilige Bundesland die Entscheidung, unter welchen Bedingungen die Weihnachtsfeier gestaltet wird, den Unternehmen überlässt?

Das Unternehmen ist dann leider auch nicht von rechtlichen Problemen verschont. Betroffene Arbeitnehmer, denen in diesem Fall der Zutritt zur Feier nicht gestattet wird, da Sie nicht geimpft sind, können gegen das Unternehmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz klagen. Ob dies Aussicht auf Erfolg hätte, ist angesichts der offenen Punkte und neuen Verordnungen/Gesetzesentwürfen bei der Bewertung unklar. Allein wegen des Aufwands und der Kosten eines möglichen Rechtsstreits wird den Unternehmen jedoch dringend davon abgeraten, bei der derzeitigen Rechtslage einen Veranstaltungsort zu wählen, der der 2G Regel unterliegt.

. . und die Moral von der Geschicht? Das Beste daraus machen – auch mit Verzicht!

Unsere Vorschläge für eine gelungene Weihnachtsfeier im kleinen oder digitalen Rahmen von WECO Experts:

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  • Weihnachtsfeiern unter freiem Himmel
    • Warm eingepackt mit einem Kinderpunsch- und/oder Glühwein ausgestattet, können die Kollegen das Jahr beispielsweise auf der Dachterrasse gemeinsam ausklingen lassen. Eine kleine Musikbox mit Weihnachtsliedern versetzt Sie dabei in die richtige Stimmung und vielleicht kann ein vorbereiteter Essensstand/ Waffelstand noch den Gaumen erfreuen.
  • Essensgutscheine für Lieferdienste + digitales Meeting
    • Hier werden an die Beschäftigten Essensgutscheine für einen Lieferdienst / Restaurant mit einem bestimmten Betrag weitergegeben und anschließend online gemeinsam gefeiert. Als Unterhaltung könnten Diashows oder Videos (die zuvor eingereicht wurden) gezeigt werden. Gleichzeitig kann die Feier zu Hause mit einer passenden Goodiebag (Sekt, Glühwein, Plätzchen) ergänzt werden.
  • Weihnachts- Krimi-Dinner
    • Die etwas andere Weihnachtsfeier – spielerisch und unterhaltsam. Die Beschäftigten nehmen während eines Dinners eine vorgeschriebene Rolle ein. Hierfür gibt es bereits digitale Anbieter. Mit einem Zugangscode kann ein digitales Krimidinner erstellt werden. Dabei wird eine Spieleranzahl ausgewählt und die Rollen an die Gäste verteilt. Am Schluss wird an alle Teilnehmer einen Link verschicken, mit dem jeder Spieler Zugriff auf seine Rollenbeschreibung und geheimen Hinweise erhält. Ebenso kann die Version des “Krimi-Dinners” auch in einer fertigen Fassung bei verschiedenen Anbietern erworben werden.
  • Running – Weihnachtsdinner
    • Die etwas persönliche Variante. Die Beschäftigten werden in Teams eingeteilt. Jedem Team wird ein Gang zugewiesen, entweder Vor-, Haupt- oder Nachspeise. Seinen eigenen Gang kocht das Team zu Hause, wobei zwei andere Teams zum Essen zu Gast sind. Für die anderen beiden Gänge ist das Team nun selbst bei anderen zu Gast.

Am Ende bleibt uns von WECO Experts noch zu sagen, dass wir Ihnen allen eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit wünschen.

Noch einmal ein Weihnachtsfest, Immer kleiner wird der Rest, Aber nehm` ich so die Summe, Alles Grade, alles Krumme, Alles Falsche, Alles Rechte, Alles Gute, alles Schlechte – Rechnet sich aus allem Braus, Doch ein richtig Leben raus. Und dies können ist das Beste, Wohl bei diesem Weihnachtsfeste. Theodor Fontane